Dies ist abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalles, und richtet sich z.B. danach, wie lange es dauert bis alle Beteiligten über spanische Steuernummern verfügen, ob der Verkäufer alle erforderlichen und von uns erbetenen Dokumente vorlegen kann, wie lange es gegebenenfalls dauert, bis wir Antwort von den Behörden bekommen, ob die Käuferseite eine Finanzierung benötigt, ob die Liegenschaft wesentliche, nicht eingetragenen Veränderungen erfahren hat, etc. Die eigentliche Übertragung kann binnen weniger Tage abgewickelt werden, und die Eintragung in das Grundbuch ist regelmässig nach einem Monat vollzogen.