Gehört zu Ihrer Erbschaft Vermögen in Spanien?
Wir beraten und begleiten Sie bei der vollständigen Abwicklung der Erbschaftsangelegenheit.
Dabei kümmern wir uns um die Einholung von Steuernummern, Bescheinigungen des spanischen Testamentsregisters, beschaffen die gegebenenfalls vor einem spanischen Notar errichteten Testamente, erstellen die einschlägigen Steuererklärungen, zahlen für Sie und in Ihrem Namen die angefallenen Steuer ein, betreiben die Erbschaftsannahme in Spanien, bereiten sämtliche Urkundsentwürfe vor damit Sie diese entweder selbst oder wir in Ihrem Namen mittels Vollmacht unterzeichnen können, betreiben Ihre Eintragung in das Grundbuch, nehmen die Umschreibungen von PKW vor, und veranlassen die Schließung von spanischen Bankkonten sowie die Überweisung der bestehenden Salden auf Ihr Konto.
Gegebenenfalls erforderliche Ummeldungen von Strom-, Wasser, Gas- und anderen Lieferverträgen werden von uns genauso schnelle vorgenommen, wie wir entsprechende Änderungen bei Grundsteuerämtern, Eigentümergemeinschaften und Dritten anstoßen. Und dies Spanienweit.
Wir beraten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
Was wir für Sie tun können
Die Abwicklung von Erbschaften in Spanien ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Neben der fachlichen Kompetenz dürfen Sie von uns aber auch ein besonderes Gespür für die rein tatsächliche Situation und Ihre konkreten Bedürfnisse erwarten. Neben der Umsetzung aller rechtlichen Massnahmen helfen wir Ihnen auch im Umgang mit anderen Erben, sollte Sie an dieser Stelle Unterstützung benötigen. Im Vordergrund stehen immer Sie!
Wo wir tätig sind
Unsere Rechtsanwälte und Abogados sind sowohl in Deutschland wie in Spanien tätig. Auch wenn wir prinzipiell deutschland- und spanienweit beraten und vertreten, sind wir insbesondere auf den Balearen (Palma de Mallorca), Alicante (Orihuela Costa, Torrevieja), Murcia (Murcia Hauptstadt, La Manga del Mar Menor, San Javier, Cartagena, Águilas), und natürlich in Frankfurt am Main tätig.