Ganz gleich, ob Sie einfach nur als Eigentümer Mitglied einer Gemeinschaft sind, oder als Organ ehrenamtlich an der Verwaltung derselben beteiligt sind, ob Sie als Dienstleister die Funktion des Administrador ausüben, oder ob Sie als Präsident oder Sekretär einer Eigentümergemeinschaft Fragen haben: Herr Rechtsanwalt und Abogado Ingmar Hessler berät und vertritt Sie kompetent und zuverlässig, in jeder aussergerichtlich und gerichtlich Auseinandersetzung. Und dies Spanienweit.
Profitieren Sie von unserer Qualifikation, Erfahrung und Mehrsprachigkeit
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Als bilinguale, spezialisierte, und sowohl in Spanien (als Abogados) wie auch in Deutschland (als Rechtsanwalt und europäischer Rechtsanwalt) zugelassene Anwälte, können wir Sie in beiden Ländern kompetent im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten.
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Herr Rechtsanwalt und Abogado Ingmar Hessler, Mitgründer und Partner dieser Kanzlei, berät seit über 17 Jahren zu allen Fragen rund um Immobilien in Spanien. Eines seiner Spezialgebiete ist das spanische Wohnungeigentumsrecht. Hier berät er Eigentümer, Präsidenten, Hausverwalter, und natürlich Gemeinschaften insgesamt. Aufgrund seines langjährigen Tätigkeitsschwerpunkts im Wohnungseigentumsrecht hat er gerichtlich wie auch aussergerichtlich von Einzeleigentümern, über Miteigentümergemeinschaften, kleinen und mittleren Gemeinschaften, bis hin zu Urbanisationen und mehrere hundert Sondereigentumselemente umfassende Immobilienkomplexe alle erdenklichen Mandantsgestaltungen bearbeitet und Interessen vertreten.
Das Werk „Praxishandbuch Wohnungseigentumsrecht in Spanien“ kann über juristische Fachbuchhandlungen genauso erworben werden, wie über Ihren örtlichen Buchhändler, und z.B. Amazon.de oder Bol.de.
Herr Ingmar Hessler hat ausserdem das umfassendste, deutschsprachige Buch zum Wohnungseigentumsrecht in Spanien verfasst.
Sein Werk „Praxishandbuch Wohnungseigentumsrecht in Spanien“, dient Hausverwaltern, Präsidenten, Immobilienmaklern, Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften, aber auch anderen Rechtsanwälten als Nachschlagewerk zu sämtlichen Fragen rund um das Wohnungseigentum, Miteigentum und Urbanisationen in Spanien.
In diesem Handbuch wird nicht nur das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal), sondern ebenso das Fünfte Buch des katalanischen Zivilgesetzbuches (Libro Quinto del Código Civil de Cataluña) behandelt (beide sind in einer zweisprachigen Fassug, d.h. Spanisch / Deutsch, und damit im Original sowie als Übersetzung, Teil des Buches), weshalb die einschlägigen Regelungen ganz Spaniens Gegenstand der Darlegungen sind. Neben einer allgemeinen Übersicht, vertiefenden Ausführungen, Schaubildern und über 230 im Frage- und Antwortstil behandelten Problemen, sowie einer Formularsammlung, fliessen in dieses Buch die Analyse von weit mehr als 1.000 Gerichtsentscheidungen ein, von denen die meisten zitierfähig bezeichnet werden.
Herr Hessler, hält darüber hinaus regelmässig Vorträge und veröffentlicht in einschlägigen Zeitungen und Magazinen Artikel zum spanischen Recht.
In unserer Hausgemeinschaft gab es leider eine sehr kleine Gruppe von Eigentümern, welche jahrelang getan was sie wollte, ohne sich an das Gesetz zu halten. Dank der Unterstützung von Herrn Hessler konnten wir sachlich und wirtschaftlich vollkommen unsinnige Beschlüsse, mit Erfolg, anfechten. Wir können Herrn Hessler uneingeschränkt empfehlen.
Herr Hessler hat erreicht, dass wir Zugang zu einer Wohnung bekommen haben, in der eine beschädigte Wasserleitung weitere Schäden in der Eigentümergemeinschaft verursachte. Die Eigentümerin hatte sich geweigert, und wir mussten vor Gericht ziehen. Die fachliche, sprachliche und menschliche Kompetenz von Herrn Hessler und seinem Team sind nicht zu überbieten.
Mit der Hilfe von Herrn Hessler konnten wir (8 Parteien), eine neue Teilungserklärung und Hausordnung aufsetzen. Da wir eine sehr internationale Gemeinschaft sind, und es im Haus deutsche, irische und spanische Eigentümer gibt, haben wir uns umso mehr gefreut jemanden wie Herrn Hessler zu finden. Er ist nicht nur ein hevorragender Anwalt, sondern ausserdem mehrsprachig. Wir konnten keine bessere Wahl treffen, und empfehlen ihn sehr gerne weiter.
Was wir für Sie tun können
Das spanische Wohnungseigentumsrecht ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Neben der fachlichen Kompetenz dürfen Sie von uns aber auch ein besonderes Gespür für die rein tatsächliche Situation und Ihre konkreten Bedürfnisse erwarten. Dies in allen von uns bearbeiteten Rechtsgebieten. Im Vordergrund stehen immer Sie!
Wo wir tätig sind
Unsere Rechtsanwälte und Abogados sind sowohl in Deutschland wie in Spanien tätig. Auch wenn wir prinzipiell deutschland- und spanienweit beraten und vertreten, sind wir insbesondere auf den Balearen (Palma de Mallorca), Alicante (Orihuela Costa, Torrevieja), Murcia (Murcia Hauptstadt, La Manga del Mar Menor, San Javier, Cartagena, Águilas), und natürlich in Frankfurt am Main tätig.
FRAGEN ZUM DEUTSCH-SPANISCHEN RECHTSVERKEHR?
ANTWORTEN VON HDC-LAW!
UNSERE PARTNER, TÄTIGKEITSBEREICHE & SCHWERPUNKTE
Tätigkeitsbereiche
Schwerpunkte
Partner
Immobilienrecht
Ingmar Hessler
María Del Cuerpo
Scheidung und Unterhalt
“Wir haben seit unserer Gründung, und bis zum heutigen Tag, ununterbrochen mit den Partnern von HDC Law zusammengearbeitet. Wenn Sie einen Anwalt benötigen der Ihnen zuhört, wirklich an Ihrem Wohlergehen interessiert ist, Ihnen immer eine ehrliche Einschätzung gibt, erstklassig arbeitet und zuverlässig ist, dann sind Sie bei HDC Law an der richtigen Adresse.”