Spanien verfügt nicht nur über mehr als 47 Millionen Einwohnern, kann sich darüber freuen, die zweithäufigste Muttersprache der Welt zu haben (insgesamt ist Spanisch weltweit die am vierthäufigsten gesprochene Sprache überhaupt), und zählt zu den 15 größten Volkswirtschaften der Welt.
Das gute Klima, die viel geschätzte Lebensqualität, die Zugehörigkeit zur Europäischen Union, und hervorragende Verkehrsverbindungen in die ganze Welt, insbesondere aber zu den restlichen europäischen Ländern, machen aus Spanien einen überaus interessanten Ort für Investitionen jeder Art, ganz gleich ob als Absatzmarkt oder Produktionsstandort.
Wir beraten Einzelunternehmer und Gesellschaften bei ihrem Start in Spanien, und begleiten diese kontinuierlich in ihrer Entwicklung.
Wenn Sie sich in Spanien als „Autónomo“ selbständig machen möchten, oder darüber nachdenken ein Unternehmen zu gründen, können wir Sie bezüglich der unterschiedlichen Gesellschaftformen, ihrer Vor- und Nachteile, sowie der Voraussetzungen und Konsequenzen beraten.
Sind Sie bereits in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unternehmerisch tätig, können wir Sie bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten einer Ausweitung Ihrer Tätigkeit nach Spanien orientieren.
Wir beraten Sie bei der Rechtswahl, zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der einschlägigen Gestaltungsmöglichkeiten auf, und unterstützen Sie auch nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der Bewältigung sämtlicher Herausforderungen.
Während der Gründungsphase können wir Sie unterstützen bei:
Nach der Gründung können wir für Sie entweder direkt, oder mittels der mit uns zusammenarbeitenden Buchhalter, folgende Aufgaben wahrnehmen:
Die häufigsten Arten der Ausübung der Selbständigkeit, die verbreitesten Gesellschaftsformen, und ihre charakteristischsten Eigenschaften ergeben sich aus folgender Kurzübersicht:
Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen Autónomo (Einzelkaufmann), Emprendedor de Responsabilidad Limitada (Beschränkt haftbarer Einzelkaufmann), Comunidad de Bienes (Vermögensgemeinschaft), Sociedad Civil (spanische Gesellschaft bürgerlichen Rechts), Sociedad Colectiva (allgemeine Personengesellschaft nach spanischem Recht), Sociedad Comanditaria (simple o por acciones) also (Kommanditgesellschaft [einfache oder auf Aktien]), Sociedad Limitada (spanische GmbH), Sociedad Limitada Nueva Empresa (spanische Start-Up GmbH), Sociedad Limitada Laboral (Mitarbeitergeführte GmbH), Sociedad Anónima (spanische Aktiengesellschaft), Sociedad Anónima Laboral (Mitarbeitergeführte Aktiengesellschaft), und der Sociedad Cooperativa (spanische Genossenschaft).
Autónomo (Einzelkaufmann)
Diese Art der geschäftlichen Betätigung kennzeichnet sich dadurch, dass eine unmittelbare, persönliche Tätigkeit ausgeübt wird, ohne den Weisungen eines Dritten ausgesetzt, und ohne in eine feste und gleichzeitig fremde Organisationsstruktur eingebunden zu sein. Der Autónomo kann dennoch Angestellte haben, und ist bei der Erbringung seiner Leistungen oder bei der Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nicht auf sich allein gestellt.
Nicht einschlägig, da Einzelkaufmann, also eine einzige Person.
Kein Mindeststammkapital
Unbegrenzt
Einkommensteuer
Emprendedor de Responsabilidad Limitada (beschränkt haftbarer Einzelkaufmann)
Der beschränkt haftende Kaufmann entspricht dem gewöhnlichen Kaufmann, charakterisiert sich aber dadurch, dass bei ihm eine begrenzte Haftung zum Zuge kommt. Vereinfacht gesagt, führt die Übernahme besonderer Dokumentations-, Buchführungs- und Publizitätserfordernisse (gegenüber dem Handelsregister) zu der Möglichkeit die im persönlichen Eigentum des Kaufmanns stehende Wohnsitzimmobilie von der Haftung auszunehmen (es gibt allerdings Grenzen bezüglich des Wertes dieser Immobilie, um zu vermeiden, dass das gesamte Vermögen in eine Immobilie investiert wurde, um einer etwaigen Haftung zu entgehen).
Nicht einschlägig, da Einzelkaufmann, also eine einzige Person.
Kein Mindeststammkapital
Unbegrenzt mit einer Ausnahme: Die im Eigentum des Selbständigen befindliche Wohnsitzimmobilie ist von der Haftung ausgenommen, solange bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen beziehen sich einerseits auf den Wert der Wohnsitzimmobilie (nicht mehr als 300.000 Euro, oder in Städten mit über 1.000.000 Einwohnern, dass 1,5 fache dieses Betrages), und andererseits auf die Erfüllung formeller Anforderungen, wie die Erarbeitung und Vorlage der einschlägigen Bilanzen bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim spanischen Handelsregister. Weiterhin darf der Selbständige nicht grob Fahlässig oder Vorsätzlich bei der Eingehung seiner nicht erfüllten Verbindlichkeiten gehandelt haben.
Einkommensteuer
Sociedad Civil (spanische Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Aufgrund eines Gesellschaftsvertrages verfolgen zwei der mehr Personen unter Einsatz der vereinbarten Mittel und Arbeitsleistungen einen wirtschaftlichen Zweck.
2
Kein Mindeststammkapital
Unbegrenzt
In Abhängigkeit vom Gegenstand der Geschäftstätigkeit erfolgt eine Besteuerung im Wege der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer
Comunidad de Bienes (Vermögensgemeinschaft)
Mehreren Personen gehören Rechte oder Sachen gemeinsam, mit denen zusammen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgegangen wird.
2
Kein Mindeststammkapital
Unbegrenzt
Nicht die Vermögensgemeinschaft sondern ihre Mitglieder werden direkt besteuert.
Sociedad de Responsabilidad Limitada, abgekürzt S.L. (spanische GmbH)
Diese Gesellschaftsform charakterisiert sich dadurch, dass die Gesellschafter durch ihre Einlagen, in Form von Anteilen, am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Die Haftung der Gesellschafter ist aber auf die Einlagen begrenzt, weshalb eine persönliche Haftung der Gesellschafter regelmäßig ausgeschlossen ist.
1
3.000,00 Euro
Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
Körperschaftsteuer
Sociedad Limitada Nueva Empresa (spanische Start-Up GmbH)
Es handelt sich um eine Sonderform der Sociedad Limitada, welche sich durch eine vereinfachte Gründung charakterisiert. Die Begrenzung der Möglichkeiten bei der Namenswahl der Gesellschaft und die Möglichkeit der Verwendung einschlägig bekannter Mustergesellschafterverträge ermöglicht eine sehr schnelle Gründung.
Mindestens 1, aber maximal 5
3.000,00 Euro aber maximal 120.000,00 Euro
Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
Körperschaftsteuer
Sociedad Limitada Laboral (mitarbeitergeführte GmbH)
Dieser Gesellschaftsform liegt die gewöhnliche Sociedad Limitada, also die übliche spanische GmbH zugrunde, wobei die Mehrheit der Geschäftsanteile von Gesellschaftern gehalten werden, welche in der Gesellschaft, zeitlich unbegrenzt, also auf Dauer, entgeltlich tätig sind.
2
3.000,00 Euro
Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
Körperschaftsteuer
Sociedad Anónima abgekürzt S.A. (spanische Aktiengesellschaft)
Diese Gesellschaft charakterisiert sich dadurch, dass ihr Kapital in Aktien aufgeteilt ist, und dass die Gesellschafter nicht für die Schulden der Gesellschaft haften.
1
60.000,00 Euro
Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
Körperschaftsteuer
Sociedad Anónima Laboral (mitarbeitergeführte Aktiengesellschaft)
Dieser Gesellschaftsform liegt die gewöhnliche Sociedad Anónima zugrunde. Die Aktienmehrheit wird allerdings von Gesellschaftern gehalten, welche in dieser auf Dauer entgeltlich tätig sind.
2
60.000,00 Euro
Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
Körperschaftsteuer
Sociedad Cooperativa (spanische Genossenschaft)
Die Mitglieder einer Sociedad Cooperativa verbinden sich zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, und dem Ziel ihren sozialen und wirtschaftliche Bedürfnissen nachzugehen. Die Struktur ist demokratisch ausgerichtet.
1
60.000,00 Euro
Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
Körperschaftsteuer
Sociedad Colectiva (allgemeine Personengesellschaft nach spanischem Recht)
Die Gesellschafter verbinden sich unter einer gemeinsamen Bezeichnung und Organisationsstruktur, und verpflichten sich in dem vereinbarten Umfang die gleichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen, wobei sie persönlich und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft haften.
2
Kein Mindeststammkapital
Unbegrenzt
Körperschaftsteuer
Sociedad Comanditaria (simple o por acciones) also KG (einfache oder auf Aktien)
Das von den Gesellschaftern eingebrachte Kapital ist entweder in Anteile oder Aktien aufgeteilt, wobei mindestens einer von ihnen der Geschäftsführung übernimmt und persönlich für die Schulden der Gesellschaft haftet (Komplementär), während die Kommanditisten von der persönlichen Haftung freigestellt sind. Und nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften.
2
Bei der einfachen Kommanditgesellschaft gibt es kein Mindeststammkapital, während die Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Mindeststammkapital von 60.000 Euro erfordert
Persönlich haftende Gesellschafter haften unbegrenzt, die Kommanditisten haften lediglich bis zur Höhe ihrer Einlagen
Körperschaftsteuer
Profitieren Sie von unserer Qualifikation, Erfahrung und Mehrsprachigkeit
Als bilinguale, spezialisierte, und sowohl in Spanien (als Abogados) wie auch in Deutschland (als Rechtsanwalt und europäischer Rechtsanwalt) zugelassene Anwälte, können wir Sie zu allen Fragen der Selbständigkeit und Firmengründung in Spanien beraten.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg
Umfassende Beratung für Unternehmer und Selbständige
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