Ihre Anwälte für Unternehmensgründungen und Selbständigkeit in Spanien

Unser Team ist für Sie da!

Sie möchten ein spanisches Unternehmen gründen, oder sich in Spanien selbständig machen?

Spanien verfügt nicht nur über mehr als 47 Millionen Einwohnern, kann sich darüber freuen, die zweithäufigste Muttersprache der Welt zu haben (insgesamt ist Spanisch weltweit die am vierthäufigsten gesprochene Sprache überhaupt), und zählt zu den 15 größten Volkswirtschaften der Welt.

Das gute Klima, die viel geschätzte Lebensqualität, die Zugehörigkeit zur Europäischen Union, und hervorragende Verkehrsverbindungen in die ganze Welt, insbesondere aber zu den restlichen europäischen Ländern, machen aus Spanien einen überaus interessanten Ort für Investitionen jeder Art, ganz gleich ob als Absatzmarkt oder Produktionsstandort.

Wir beraten Einzelunternehmer und Gesellschaften bei ihrem Start in Spanien, und begleiten diese kontinuierlich in ihrer Entwicklung.

Wenn Sie sich in Spanien als „Autónomo“ selbständig machen möchten, oder darüber nachdenken ein Unternehmen zu gründen, können wir Sie bezüglich der unterschiedlichen Gesellschaftformen, ihrer Vor- und Nachteile, sowie der Voraussetzungen und Konsequenzen beraten.

Sind Sie bereits in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unternehmerisch tätig, können wir Sie bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten einer Ausweitung Ihrer Tätigkeit nach Spanien orientieren.

Wir beraten Sie bei der Rechtswahl, zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der einschlägigen Gestaltungsmöglichkeiten auf, und unterstützen Sie auch nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der Bewältigung sämtlicher Herausforderungen.

Während der Gründungsphase können wir Sie unterstützen bei:

  • Erhalt einer Zertifizierungsbescheinigung bezüglich des Namens der zukünftigen Gesellschaft (um den Namen des Unternehmens zum Zwecke der Gründung reservieren zu können)

  • Hilfe und Begleitung bei der Eröffnung des Firmenkontos (Vermittlung von Kontakten zu deutsch- und oder englischsprachigen Bankberatern, Aushandeln der Konditionen)

  • Abfassung des Gesellschaftervertrages (wir bieten dabei von der Anpassung allgemein geläufiger Entwürfe bis hin zur individuellen Erstellung spezifischer Klauseln und ganzer Verträge eine an den Wünschen und Bedürfnissen der Mandanten orientierte Leistung an)

  • Beantragung und Erhalt von Steuernummern (sowohl für juristische Personen wie auch für die Gesellschafter, Geschäftsführer und Angestellte)

  • Anmeldung beim spanischen Finanzamt

  • Vorlage bei und Kommunikation mit dem Handelsregister

  • etc.

Nach der Gründung können wir für Sie entweder direkt, oder mittels der mit uns zusammenarbeitenden Buchhalter, folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Lohnbuchhaltung
  • Anmeldung und Abmeldung bei der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social)
  • Buchhaltung
  • Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen
  • etc.

Die häufigsten Arten der Ausübung der Selbständigkeit, die verbreitesten Gesellschaftsformen, und ihre charakteristischsten Eigenschaften ergeben sich aus folgender Kurzübersicht:

Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen Autónomo (Einzelkaufmann), Emprendedor de Responsabilidad Limitada (Beschränkt haftbarer Einzelkaufmann), Comunidad de Bienes (Vermögensgemeinschaft), Sociedad Civil (spanische Gesellschaft bürgerlichen Rechts), Sociedad Colectiva (allgemeine Personengesellschaft nach spanischem Recht), Sociedad Comanditaria (simple o por acciones) also (Kommanditgesellschaft [einfache oder auf Aktien]), Sociedad Limitada (spanische GmbH), Sociedad Limitada Nueva Empresa (spanische Start-Up GmbH), Sociedad Limitada Laboral (Mitarbeitergeführte GmbH), Sociedad Anónima (spanische Aktiengesellschaft), Sociedad Anónima Laboral (Mitarbeitergeführte Aktiengesellschaft),  und der Sociedad Cooperativa (spanische Genossenschaft).

Autónomo (Einzelkaufmann)

Diese Art der geschäftlichen Betätigung kennzeichnet sich dadurch, dass eine unmittelbare, persönliche Tätigkeit ausgeübt wird, ohne den Weisungen eines Dritten ausgesetzt, und ohne in eine feste und gleichzeitig fremde Organisationsstruktur eingebunden zu sein. Der Autónomo kann dennoch Angestellte haben, und ist bei der Erbringung seiner Leistungen oder bei der Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nicht auf sich allein gestellt.

Nicht einschlägig, da Einzelkaufmann, also eine einzige Person.

Kein Mindeststammkapital

Unbegrenzt

Einkommensteuer

Emprendedor de Responsabilidad Limitada (beschränkt haftbarer Einzelkaufmann)

Der beschränkt haftende Kaufmann entspricht dem gewöhnlichen Kaufmann, charakterisiert sich aber dadurch, dass bei ihm eine begrenzte Haftung zum Zuge kommt. Vereinfacht gesagt, führt die Übernahme besonderer Dokumentations-, Buchführungs- und Publizitätserfordernisse (gegenüber dem Handelsregister) zu der Möglichkeit die im persönlichen Eigentum des Kaufmanns stehende Wohnsitzimmobilie von der Haftung auszunehmen (es gibt allerdings Grenzen bezüglich des Wertes dieser Immobilie, um zu vermeiden, dass das gesamte Vermögen in eine Immobilie investiert wurde, um einer etwaigen Haftung zu entgehen).

Nicht einschlägig, da Einzelkaufmann, also eine einzige Person.

Kein Mindeststammkapital

Unbegrenzt mit einer Ausnahme: Die im Eigentum des Selbständigen befindliche Wohnsitzimmobilie ist von der Haftung ausgenommen, solange bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen beziehen sich einerseits auf den Wert der Wohnsitzimmobilie (nicht mehr als 300.000 Euro, oder in Städten mit über 1.000.000 Einwohnern, dass 1,5 fache dieses Betrages), und andererseits auf die Erfüllung formeller Anforderungen, wie die Erarbeitung und Vorlage der einschlägigen Bilanzen bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim spanischen Handelsregister. Weiterhin darf der Selbständige nicht grob Fahlässig oder Vorsätzlich bei der Eingehung seiner nicht erfüllten Verbindlichkeiten gehandelt haben.

Einkommensteuer

Sociedad Civil (spanische Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Aufgrund eines Gesellschaftsvertrages verfolgen zwei der mehr Personen unter Einsatz der vereinbarten Mittel und Arbeitsleistungen einen wirtschaftlichen Zweck.

2

Kein Mindeststammkapital

Unbegrenzt

In Abhängigkeit vom Gegenstand der Geschäftstätigkeit erfolgt eine Besteuerung im Wege der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer

Comunidad de Bienes (Vermögensgemeinschaft)

Mehreren Personen gehören Rechte oder Sachen gemeinsam, mit denen zusammen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgegangen wird.

2

Kein Mindeststammkapital

Unbegrenzt

Nicht die Vermögensgemeinschaft sondern ihre Mitglieder werden direkt besteuert.

Sociedad de Responsabilidad Limitada, abgekürzt S.L. (spanische GmbH)

Diese Gesellschaftsform charakterisiert sich dadurch, dass die Gesellschafter durch ihre Einlagen, in Form von Anteilen, am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Die Haftung der Gesellschafter ist aber auf die Einlagen begrenzt, weshalb eine persönliche Haftung der Gesellschafter regelmäßig ausgeschlossen ist.

1

3.000,00 Euro

Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft

Körperschaftsteuer

Sociedad Limitada Nueva Empresa (spanische Start-Up GmbH)

Es handelt sich um eine Sonderform der Sociedad Limitada, welche sich durch eine vereinfachte Gründung charakterisiert. Die Begrenzung der Möglichkeiten bei der Namenswahl der Gesellschaft und die Möglichkeit der Verwendung einschlägig bekannter Mustergesellschafterverträge ermöglicht eine sehr schnelle Gründung.

Mindestens 1, aber maximal 5

3.000,00 Euro aber maximal 120.000,00 Euro

Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft

Körperschaftsteuer

Sociedad Limitada Laboral (mitarbeitergeführte GmbH)

Dieser Gesellschaftsform liegt die gewöhnliche Sociedad Limitada, also die übliche spanische GmbH zugrunde, wobei die Mehrheit der Geschäftsanteile von Gesellschaftern gehalten werden, welche in der Gesellschaft, zeitlich unbegrenzt, also auf Dauer, entgeltlich tätig sind.

2

3.000,00 Euro

Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft

Körperschaftsteuer

Sociedad Anónima abgekürzt S.A. (spanische Aktiengesellschaft)

Diese Gesellschaft charakterisiert sich dadurch, dass ihr Kapital in Aktien aufgeteilt ist, und dass die Gesellschafter nicht für die Schulden der Gesellschaft haften.

1

60.000,00 Euro

Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft

Körperschaftsteuer

Sociedad Anónima Laboral (mitarbeitergeführte Aktiengesellschaft)

Dieser Gesellschaftsform liegt die gewöhnliche Sociedad Anónima zugrunde. Die Aktienmehrheit wird allerdings von Gesellschaftern gehalten, welche in dieser auf Dauer entgeltlich tätig sind.

2

60.000,00 Euro

Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft

Körperschaftsteuer

Sociedad Cooperativa (spanische Genossenschaft)

Die Mitglieder einer Sociedad Cooperativa verbinden sich zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, und dem Ziel ihren sozialen und wirtschaftliche Bedürfnissen nachzugehen. Die Struktur ist demokratisch ausgerichtet.

1

60.000,00 Euro

Grundsätzlich beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft

Körperschaftsteuer

Sociedad Colectiva (allgemeine Personengesellschaft nach spanischem Recht)

Die Gesellschafter verbinden sich unter einer gemeinsamen Bezeichnung und Organisationsstruktur, und verpflichten sich in dem vereinbarten Umfang die gleichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen, wobei sie persönlich und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft haften.

Sociedad Comanditaria (simple o por acciones) also KG (einfache oder auf Aktien)

Das von den Gesellschaftern eingebrachte Kapital ist entweder in Anteile oder Aktien aufgeteilt, wobei mindestens einer von ihnen der Geschäftsführung übernimmt und persönlich für die Schulden der Gesellschaft haftet (Komplementär), während die Kommanditisten von der persönlichen Haftung freigestellt sind. Und nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften.

2

Bei der einfachen Kommanditgesellschaft gibt es kein Mindeststammkapital, während die Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Mindeststammkapital von 60.000 Euro erfordert

Persönlich haftende Gesellschafter haften unbegrenzt, die Kommanditisten haften lediglich bis zur Höhe ihrer Einlagen

Körperschaftsteuer

Profitieren Sie von unserer Qualifikation, Erfahrung und Mehrsprachigkeit

Als bilinguale, spezialisierte, und sowohl in Spanien (als Abogados) wie auch in Deutschland (als Rechtsanwalt und europäischer Rechtsanwalt) zugelassene Anwälte, können wir Sie zu allen Fragen der Selbständigkeit und Firmengründung in Spanien beraten.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg

Umfassende Beratung für Unternehmer und Selbständige

Zulassung in Spanien und Deutschland

Unsere Anwälte sind Mitglieder spanischer und deutscher Anwaltskammern

Mehrsprachigkeit

Wir sprechen Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch auf Muttersprachlerniveau. Teilweise sind wir als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher (Deutsch/Spanisch) bestellt

Spanien und Deutschlandweit

Wir beraten und vertreten Sie in ganz Spanien und Deutschland. Insbesondere in Frankfurt, Palma de Mallorca, Alicante, Orihuela Costa, Torrevieja, Murcia, La Manga del Mar Menor und auf den Kanarischen Inseln

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