Immobilienkauf in Spanien2023-06-06T19:36:06+02:00

Ihre Anwälte für den Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien 

Unser Team ist für Sie da!

Sie möchten eine Immobilie in Spanien kaufen oder verkaufen?

Wir beantworten Ihre Fragen, sorgen uns darum dass Fehler vermieden werden, beraten Sie hinsichtlich bestehender Gestaltungsmöglichkeiten und begleiten Sie bis zur vollständigen, erfolgreichen Abwicklung des Immobilienkaufs oder Verkaufs.

Profitieren Sie von unserer Qualifikation, Erfahrung und Mehrsprachigkeit

Benefit from our qualifications, experience and multilingualism

Als bilinguale, spezialisierte, und sowohl in Spanien (als Abogados) wie auch in Deutschland (als Rechtsanwalt und europäischer Rechtsanwalt) zugelassene Anwälte, können wir Sie in beiden Ländern kompetent beraten und vertreten. Die Begleitung von Immobilienkäufen und Verkäufen in Spanien ist eine unserer Kernkompetenzen.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg

Umfassende Beratung und Begleitung beim Immobilienerwerb in Spanien

Zulassung in Spanien und Deutschland

Unsere Anwälte sind Mitglieder spanischer und deutscher Anwaltskammern

multilingualism

We speak German, Spanish, English and French at native speaker level. We are sometimes appointed as sworn translators and interpreters (German/Spanish).

Spanien und Deutschlandweit

Wir beraten und vertreten Sie in ganz Spanien und Deutschland. Insbesondere in Frankfurt am Main, Palma de Mallorca, Alicante, Orihuela Costa, Torrevieja, Murcia, La Manga del Mar Menor, Andalusien und auf den Kanarischen Inseln

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Profitieren Sie von unserer Qualifikation, Erfahrung und Mehrsprachigkeit

Als bilinguale, spezialisierte, und sowohl in Spanien (als Abogados) wie auch in Deutschland (als Rechtsanwalt und europäischer Rechtsanwalt) zugelassene Anwälte, können wir Sie in beiden Ländern kompetent beraten und vertreten. Die Begleitung von Immobilienkäufen und Verkäufen in Spanien ist eine unserer Kernkompetenzen.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg

Umfassende Beratung und Begleitung beim Immobilienerwerb in Spanien

Zulassung in Spanien und Deutschland

Unsere Anwälte sind Mitglieder spanischer und deutscher Anwaltskammern

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We speak German, Spanish, English and French at native speaker level. We are sometimes appointed as sworn translators and interpreters (German/Spanish).

Spanien und Deutschlandweit

Wir beraten und vertreten Sie in ganz Spanien und Deutschland. Insbesondere in Frankfurt am Main, Palma de Mallorca, Alicante, Orihuela Costa, Torrevieja, Murcia, La Manga del Mar Menor, Andalusien und auf den Kanarischen Inseln

Das spanische Immobilienrecht, weist in vielerlei Hinsicht, gegenüber dem deutschen, österreichischen oder Schweizer Recht Besonderheiten auf.

Fallstricke lauern bereits bei der Kaufvorbereitung bzw. während der Anbahnung des beabsichtigten Rechtsgeschäftes.

Einerseits kann nach spanischem Recht ein Immobilienkauf bereits durch mündliche Vereinbarung zustandekommen, weshalb es unter Umständen nicht nur keiner Beurkundung bedarf, sondern teilweise selbst die Schriftform verzichtbar ist, um Eigentum zu übertragen.

Andererseits kommen trotz einer umfassenden Formfreiheit, vor der üblichen notariellen Beurkundung, regelmäßig Vorverträge oder Anzahlungsverträge, die sogenannten contratos de arras zum Einsatz.

Diese können unterschiedlich ausgestaltet sein, und unter anderem eine einfache Anzahlung oder eine folgenreiche Strafkaution bedeuten.

Das spanische Immobilienrecht, weist in vielerlei Hinsicht, gegenüber dem deutschen, österreichischen oder Schweizer Recht Besonderheiten auf.

Fallstricke lauern bereits bei der Kaufvorbereitung bzw. während der Anbahnung des beabsichtigten Rechtsgeschäftes.

Einerseits kann nach spanischem Recht ein Immobilienkauf bereits durch mündliche Vereinbarung zustandekommen, weshalb es unter Umständen nicht nur keiner Beurkundung bedarf, sondern teilweise selbst die Schriftform verzichtbar ist, um Eigentum zu übertragen.

Andererseits kommen trotz einer umfassenden Formfreiheit, vor der üblichen notariellen Beurkundung, regelmäßig Vorverträge oder Anzahlungsverträge, die sogenannten contratos de arras zum Einsatz.

Diese können unterschiedlich ausgestaltet sein, und unter anderem eine einfache Anzahlung oder eine folgenreiche Strafkaution bedeuten.

BEACHTEN SIE DIE BESONDERHEITEN DER VORVERTRÄGE NACH SPANISCHEM RECHT!

Deshalb gilt es grob zwischen den arras confirmatorias, den arras penitenciales und den arras penales zu unterscheiden.

Um welche Art Vertrag es sich im konkreten Fall tatsächlich handelt, muss anhand des Wortlautes des Vertrages, dem Willen der Parteien, und den Umständen ermittelt werden. In diesem Zusammenhang hat die spanische Rechtsprechung eine umfassende Kasuistik geschaffen. Eine klare Abgrenzung ist oftmals schwierig, und bedarf der Analyse des konkreten Einzelfalles.

VORSICHT BEI DER EINSCHÄTZUNG DER LASTENFREIHEIT !

Neben der besonderen Sorgfalt, mit welcher der Vorvertrag geprüft bzw. ausgearbeitet werden muss, tritt die Frage nach der Lastenfreiheit und Nutzbarkeit der Immobilie, welche nicht alleine mit einem Grundbuchauszug abgeklärt werden kann.

Sehr gerne stehen wir deshalb bereits vor Unterzeichnung des Kaufvertrages und bis zum vollständigen, gesetzeskonformen Abschluss an Ihrer Seite.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
  • Abfassung und / oder Prüfung von Vorverträgen und Anzahlungsverträgen

  • Formulierung und Prüfung notarieller Kaufurkunden

  • Begleitung zum Notar und Übersetzung / Dolmetschen des notariellen Kaufvertrags

  • Beantragung und Erhalt der für die Erklärung und Einzahlung der Steuern erforderlichen spanischen Steuernummer (NIE für natürliche Personen bzw. CIF für juristische Personen)

  • Beratung und Begleitung bei der Eröffnung eines Bankkontos in Spanien (Vergleichsmöglichkeit der Konditionen, Kontakt zu deutschen oder deutschsprachigen Bankmitarbeiter)

  • Beratung und Begleitung bei Finanzierungsgeschäften (Darlehen und Hypotheken), Herstellung einer Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Angebote, Kontakt zu deutschen bzw. deutschsprachigen Bankmitarbeitern, Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentation

  • Beratung hinsichtlich der Vor- und Nachteile möglicher Gestaltungsmodelle

  • Ermittlung der bei einem Kauf bzw. Verkauf anfallenden Kosten in Form von Steuern, Gebühren und Honoraren von Dienstleistern (beispielsweise Architekten, Statikern oder Topographen, etc.)

  • Einholung, Studium und Erläuterung von Grundbuchauszügen und Zertifikaten

  • Prüfung der auf die Immobilie anwendbaren Bauvorschriften

  • Feststellung der baurechtlichen Situation, damit Art und Maß der baulichen Nutzung, als wesentlicher Faktor einer jeden Kaufentscheidung berücksichtigt werden können. Gerade bei Immobilien, welche sich in landwirtschaftlich geprägten Gebieten befinden, der wenn es sich bereits um nicht urbanisierbares bzw. Agrarland handelt, oder wenn auf die Liegenschaft besondere Vorschriften anzuwenden sind (Ley de Montes / Gesetz zum Schutze von Gebirgen, Ley de Costas / Küstengesetz, Nähe zu Naturschutzgebiet, Denkmalschutz etc.) muss geprüft werden, ob die Immobilie die gewünschten und erforderlichen Eigenschaften hat. Ohne diese Angaben kann ebensowenig beurteilt werden, ob der aufgerufene Preis, und der sich aus den besonderen Umständen ableitende Wert, in einem korrekten Verhältnis stehen, bzw. übereinstimmen

  • Absicherung bezüglich der Einhaltung der spezifischen Normen auf nationaler, regionaler und örtlicher Ebene (Vorschriften Spaniens, der Autonomen Gemeinschaften, Provinzen und Gemeinden – wobei die Übereinstimmung der Beschreibung der Liegenschaft gemäß Grundbuch und Katasteramt, mit der tatsächlichen Situation prüft wird). Auf diese Weise treten nicht eingetragene bauliche Veränderungen zutage, deren Legalisierung und Eintragbarkeit mit den Mandanten besprochen werden

  • Erkundigungen über gegebenenfalls erlassene Abrissverfügungen, laufende Verfahren wegen Baurechtsverstössen, Verstößen gegen das Küstengesetz (Ley de Costas) etc.

  • Beantragung erforderlicher Genehmigungen

  • Gegebenenfalls Kommunikation und Schriftverkehr mit der Hausverwaltung (falls die Liegenschaft Teil einer Wohnungeigentümergemeinschaft oder Urbanisation ist), um auch von dieser Seite einen vollständigen Einblick in die rechtliche Situation der Immobilie nehmen zu können

  • Erstellung und Einreichung der bei einem Kauf / Verkauf anfallenden Steuererklärungen

  • Ummeldung oder Anmeldung der Versorgerverträge (Strom, Wasser, Gas, Telefon)

  • über den Kauf oder Verkauf hinaus unterstützen wir Sie bei allen anfallenden Behördengängen und Steuerzahlungen, wie der jährlich anfallenden Grundsteuer, Nicht-Residenten-Steuer und gegebenenfalls Einkommensteuer (IRPF)

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien? Fragen Sie jetzt unsere Experten!

Warum sollten Sie HDC Law beauftragen?
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – (F.A.Q.)
1.) Wann sollte eine Beauftragung erfolgen?2022-07-08T19:32:35+02:00

So früh wie möglich, da spanische Vorverträge bereits weitreichende Folgen haben können, und für den Laien damit unbekannte Risiken verbunden sind.

2.) Wie lange dauert eine Übertragung?2022-07-08T19:32:20+02:00

Dies ist abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalles, und richtet sich z.B. danach, wie lange es dauert bis alle Beteiligten über spanische Steuernummern verfügen, ob der Verkäufer alle erforderlichen und von uns erbetenen Dokumente vorlegen kann, wie lange es gegebenenfalls dauert, bis wir Antwort von den Behörden bekommen, ob die Käuferseite eine Finanzierung benötigt, ob die Liegenschaft wesentliche, nicht eingetragenen Veränderungen erfahren hat, etc. Die eigentliche Übertragung kann binnen weniger Tage abgewickelt werden, und die Eintragung in das Grundbuch ist regelmässig nach einem Monat vollzogen.

3.) Welche Kosten sind mit einer Beauftragung verbunden?2022-07-08T19:32:52+02:00

Regelmäßig fällt bei einer gewöhnlichen Kaufbegleitung, für die anwaltliche Tätigkeit, ein Honorar in Höhe von von 1 bis 1,5 % des Kaufpreises zuzüglich Steuern an. Sollten im Zuge der Bearbeitung Probleme zutage treten, welche eine besondere Beschäftigung erfordern (Nichterfüllung des Vertrages, Baumängel, etc.), und sich diese nicht durch entsprechende Hinweise und ein außergerichtliches Schreiben lösen lassen, würden wahlweise Honorare auf Grundlage einer Stundenlohnvereinbarung oder der einschlägigen Vorschriften der örtlichen Anwaltskammer zum Ansatz gebracht. In jedem Fall würde zu diesem Zweck mit dem Mandanten ein konkreter Auftrag ausgearbeitet, dem beide Seiten zustimmen müssten. Auf diese Weise entstehen keine unerwarteten Kosten.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien? Fragen Sie jetzt unsere Experten!

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