Ihre Anwälte für Scheidungs- und Unterhaltsrecht in Spanien

Unser Team ist für Sie da!

Sie haben Beratungsbedarf im Bereich des Scheidungs- und Unterhaltsrechts in Spanien?

Wenn Sie bereits seit geraumer Zeit über eine Trennung nachdenken, oder eine Scheidung in Erwägung gezogen haben, bzw. von Ihrem Partner hiermit konfrontiert wurden, sollte Sie sich so schnell wie möglich, von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Insbesondere wenn Sie mit Ihrem Partner gemeinsame Kinder haben, finanzielle Abhängigkeiten bestehen, oder im Laufe der Zeit weitverzweigte wirtschaftliche Interessen entstanden sind, wird eine Scheidung erhebliche Konsequenzen für alle Beteiligten haben.

Während die rein rechtliche Beendigung der Ehe an sich, vergleichsweise unproblematisch ist, beschäftigen die Folgen ihre Endes beide Partner häufig noch über viele Jahre hinweg.

Wenn Sie ausserdem Kinder haben, müssen Sie über Ihre eigenen Interessen hinaus, insbesondere auch die Ihrer Kinder berücksichtigen, denn Sie sind nicht nur sich selbst sondern gerade auch Ihnen gegenüber dafür verantwortlich, an der Umsetzung der korrektesten Lösung zu arbeiten.

Gleichgültig ob es später um Sorgerecht- und Unterhaltsfragen, oder um die Vermögensauseinandersetzung geht, je früher man sich den wichtigsten Fragen stellt, und vorbereitet ist, desto eher ist der Ausgang vorhersehbar.

Kommt zur allgemeinen Problematik jeder Ehescheidung auch noch eine internationale Komponente hinzu, ist es wichtig klaren und zuverlässigen Rat einzuholen.

Neben den zusätzlichen sprachlichen Herausforderungen, kommt trotz zahlreicher internationaler Abkommen, und europäsicher Vorschriften, dem nationalen Recht eine grosse, ja die wesentliche, Bedeutung zu.

Das Sorgerecht und der Unterhalt sind nämlich, was die konkrete Ausgestaltung angeht, den nationalen Regelungen unterworfen.

Der Ausgang des Scheidungsverfahrens und der mit diesem einhergehenden Folgen, sind deshalb bei zunächst grundsätzlich gleich scheinenden Sachverhalten (gleiche Mutter, gleicher Vater, gleiche Kinder, gleiches Einkommen, gleiches Vermögen) in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Spanien teilweise vollkommen unterschiedlich.

Angesicht der Tatsache, dass oftmals mehrere Zuständigkeiten bestehen, und dass die erste Partei, welche rechtliche Schritte einleitet regelmässig die Befassung des einen oder anderen Gerichts herbeiführen kann, sollte so rechzeitig wie möglich anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Zwar kann in gewissen Fällen die vom Gegner unterstelle Zuständigkeit in Zweifel gezogen, und die Feststellung einer andere Zuständigkeit erreicht werden, idealerweise greift man derartigen Problemen aber durch einen schnelle und gezielte Beratung durch den eigenen Anwalt vor.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie Spanienweit.

Benötigen Sie Beratung zum Scheidungs- und Unterhaltsrecht in Spanien? Fragen Sie jetzt unsere Experten!

Profitieren Sie von unserer Qualifikation, Erfahrung und Mehrsprachigkeit

Als bilinguale, spezialisierte, und sowohl in Spanien (als Abogados) wie auch in Deutschland (als Rechtsanwalt und europäischer Rechtsanwalt) zugelassene Anwälte, können wir Sie in beiden Ländern kompetent zu allen Fragen des Scheidungs- und Unterhaltsrechts beraten und vertreten.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg

Umfassende Beratung im Scheidungsrecht

Zulassung in Spanien und Deutschland

Unsere Anwälte sind Mitglieder spanischer und deutscher Anwaltskammern

Mehrsprachigkeit

Wir sprechen Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch auf Muttersprachlerniveau. Teilweise sind wir als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher (Deutsch/Spanisch) bestellt

Spanien und Deutschlandweit

Wir beraten und vertreten Sie in ganz Spanien und Deutschland. Insbesondere in Frankfurt, Palma de Mallorca, Alicante, Orihuela Costa, Torrevieja, Murcia, La Manga del Mar Menor und auf den Kanarischen Inseln

Profitieren Sie von unserer Qualifikation, Erfahrung und Mehrsprachigkeit

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Als bilinguale, spezialisierte, und sowohl in Spanien (als Abogados) wie auch in Deutschland (als Rechtsanwalt und europäischer Rechtsanwalt) zugelassene Anwälte, können wir Sie in beiden Ländern kompetent zu allen Fragen des Scheidungs- und Unterhaltsrechts beraten und vertreten.

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Mehrsprachigkeit

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Spanien und Deutschlandweit

Wir beraten und vertreten Sie in ganz Spanien und Deutschland. Insbesondere in Frankfurt, Palma de Mallorca, Alicante, Orihuela Costa, Torrevieja, Murcia, La Manga del Mar Menor und auf den Kanarischen Inseln

VORAUSGEHENDE BEMÜHUNGEN ZUR ERZIELUNG AUSSERGERICHTLICHER VEREINBARUNGEN

Die Veränderungen der zwischen den Partnern gewachsenen Gefühle, die mehr oder weniger lang bestandene persönliche Nähe, gegebenenfalls die Geburt gemeinsamer Kinder, die im Laufe der Jahre gewachsenen wirtschaftlichen Verstrickungen, machen jeden Ehe- und Familienkonflikt hoch emotional.

Ein Scheidung verursacht deshalb, verständlicherweise, bei fast jedem Betroffenen Gefühle wie Angst, Zweifel, Trauer oder Wut, mit denen nur schwer umzugehen ist.

Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Blick für angemessene und gerechte Lösungen verstellt wird. Es ist einfach sich von den Emotionen mitreissen zu lassen, aber insbesondere angesichts derartiger Herausforderungen, sollte man versuchen so sachlich wie möglich zu bleiben.

Ein Schwerpunkt jeder anwaltlichen Tätigkeit sollte deshalb darauf gerichtet sein, dort wo dies möglich scheint, mit Hinweis auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, und mit Blick auf die einschlägige Rechtsprechung, gerechte Einigungen zu erzielen, um langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Erabeitung von Lösungen, und verhandeln mit der Gegenseite.

WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI:
  • Abfassung von Trennungsvereinbarungen
  • Ehescheidung
  • Ehegattenunterhalt
  • Sorgerechtsangelegenheiten
  • Kindesunterhalt
  • ehelichem Güterrecht (einschlägige deutsche [Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung], österreichische [Gütertrennung, Gütergemeinschaft], schweizer [Errungenschaftbeteiligung, Gütergemeinschaft, Gütertrennung] oder spanische güterstände [„Sociedad de Gananciales“, „Régimen de Participación“, „Separación de Bienes“, und besonderer Gestaltungen im Bereich des Foralrechts]) und der Auseinandersetzung des Güterstandes
  • Eheverträge (vor bzw. nach Eheschliessung)

Wir vertreten Sie selbstverständlich nicht nur vor Gericht, sondern helfen Ihnen sehr gerne, wie oben geschildet, lange bevor es zu einem Prozess kommt, indem wir Sie zu allen rechtlichen Fragen der ehelichen aber auch nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaften beraten.

Als deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados kennen wir nicht nur beide Rechtsordnungen, sondern sind aufgrund unserer sprachlichen Kompetenz (Herr Rechtsanwalt und Abogado Ingmar Hessler ist nicht nur zweisprachig aufgewachsen, sondern auch vereidigter Übersetzer für die deutsche und spanische Sprache) in der Lage Sie jederzeit gegenüber deutschen und spanischen Gerichten und Behörden zu vertreten, sowie mit den Anwälten der Gegenseite (ganz gleich ob es deutsch- oder spanischsprachige Kollegen sind) zu verhandeln.

Wer wir sind

Eine internationale Kanzlei, deren Berufsträger Anwälte aus Leidenschaft sind. Hochqualifiziert, hochmotiviert, mit Zulassungen in Spanien und Deutschland, und mehrsprachig, beraten wir Sie kompetenz und zuverlässig. Ihr Erfolg ist unser Erfolg.

Was wir für Sie tun können

Im Scheidungs- und Unterhaltsrecht bedarf es Fingerspitzengefühls, wie auch taktischem Geschick. Neben der fachlichen Kompetenz dürfen Sie von uns ein besonderes Gespür für die rein tatsächliche Situation und Ihre konkreten Bedürfnisse erwarten. Dies in allen von uns bearbeiteten Rechtsgebieten. Im Vordergrund stehen immer Sie!

Wo wir tätig sind

Unsere Rechtsanwälte und Abogados sind sowohl in Deutschland wie in Spanien tätig. Auch wenn wir prinzipiell deutschland- und spanienweit beraten und vertreten, sind wir insbesondere auf den Balearen (Palma de Mallorca), Alicante (Orihuela Costa, Torrevieja), Murcia (Murcia Hauptstadt, La Manga del Mar Menor, San Javier, Cartagena, Águilas), und natürlich in Frankfurt am Main tätig.

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