WAS UNTERSCHEIDET UNS VON ANDEREN KANZLEIEN?

Durch den persönlichen Werdegang und die Ausbildung unserer Anwälte können Sie sich auf Berufstrager verlassen, die in beiden Ländern zu Hause sind

Durch Klicken auf die unten hervorgehobenen Überschriften bzw. Beratungsbereiche, können Sie weiterführende Informationen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten erhalten.

Die bei uns tätigen Rechtsanwälte sind jeweils in Spanien und einem weiteren europäischen Land, bei einer dortigen Anwaltskammer zugelassen. Alle Anwälte haben darüber hinaus Postgraduiertenstudiengänge absolviert, und bilden sich ständig fort, weshalb sie über vertiefte und ständig aktualisierte Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten verfügen.

Neben der fachlichen Kompetenz bilden umfassendste Sprachkenntnisse ein weiteres, wesentliches, uns von anderen Kanzleien unterscheidendes Kriterium.

Unsere Anwälte sind Bilingual und sprechen neben Spanisch mindestens eine weitere Sprache auf Muttersprachlerniveau. Auf diese Weise werden Verständigungsprobleme ausgeschlossen, und jeder Fall sprachlich so bearbeitet, wie es unsere Mandanten in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Irland, Frankreich oder Belgien gewohnt sind. Dies geht so weit, dass teilweise sogar zusätzlich die Qualifikation als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher besteht (Sprachkombination Deutsch / Spanisch).

Buchveröffentlichungen und Beiträge in themenspezifischen, spanischen Fachbüchern zeugen von vertieften Kenntnissen und der ständigen Auseinandersetzung mit den aufkommenden Strömungen und Entwicklungen in der zu den genannten Rechtsgebieten erscheinenden Rechtsliteratur.

Immobilienkauf in Spanien

Sie wollen unabhängig und kompetent beraten werden? Dann kommen Sie zu uns! Wir prüfen jede Immobilie sorgfältig, wissen wo die häufigsten Fallstricke liegen, haben fast zwanzig Jahre Erfahrung im Umgang mit spanischen und ausländischen Immobilienverkäufern, Maklern, Bauträgern, Notaren, Grundbuchämtern, Banken und Behörden, und wissen worauf es ankommt. Ihre Sicherheit und Zufriedenheit hat oberste Priorität.

Wohnungseigentumsrecht in Spanien

Seine Nachbarn kann man sich meistens leider nicht aussuchen, und nicht immer gehen die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft behutsam und respektvoll  miteinander um. Wir haben die Probleme des spanischen Wohnungseigentumsrechts aus allen erdenklichen Perspektiven kennengelernt. Profitieren Sie von unserem umfassenden Erfahrungsschatz.

Scheidung und Unterhalt in Spanien

Sie sind verheiratet und / oder haben Kinder? Ihre Beziehung ging in die Brüche? Es besteht ein Bezug zu Spanien? Dann haben Sie in uns den richtigen Ansprechpartner gefunden. Wir sind auf internationale Scheidungen und Unterhaltsfragen spezialisiert. Insbesondere im Bereich des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs haben wir jahrelange Erfahrung mit Scheidungsangelegenheiten, Unterhaltssachen und Kindschaftsfragen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Bewältigung sämtlicher sich stellender Herausforderungen.

Mietrecht in Spanien

Beim spanischen Mietrecht handelt es sich um ein äusserst komplexes, weil umfassendes Rechtsgebiet, denn durch die ständigen Reformen kommen in Abhängigkeit des Zeitpunktes des Vertragsschlusses vollkommen unterschiedliche, ja gegensätzliche Regelungen zur Anwendung. Berücksichtigt man darüber hinaus, dass mehrere Unterarten von Mietverhältnnissen existieren (Langzeitmietverhältnisse, touristische Vermietung, etc.), und wie häufig den Parteien Fehler bei der Vertragsgestaltung unterlaufen, muss man feststellen, dass in kaum einem anderen Rechtsgebiet die Parteien derart uninformiert Verträge schliessen. Gerne helfen wir Ihnen Fehler zu vermeiden, und vertreten Ihre Interessen sowohl gerichtlich, wie auch außergerichtlich.

Erbschaft in Spanien

Sie haben eine Immobilie in Spanien geerbt, und möchten die Erbschaft umfassend, korrekt und schnell abwickeln? Sie benötigen einen Steuerbevollmächtigten in Spanien? Sie wollen das die spanische Erbschaftsteuer richtig und fristgerecht erklärt und abgeführt wird? Sie möchten noch zu Lebzeiten wissen, welche Steuern Ihre Erben in Spanien zahlen müssten, um dies in Ihre Überlegungen und Entscheidungen mit einzubeziehen? Wir beraten und vertreten Sie umfassend in sämtlichen Erbschaftsfragen und den damit im Zusammenhang stehenden Steuern und Formalitäten. Sollten Sie Interesse am Verkauf einer geerbten Immobilie haben, unterstützen wir Sie bei Bedarf auch hierbei. Von der Ermittlung des Verkehrswertes, über die Beauftragung mehrerer, konkurrierender Makler, bis zur Vertretung beim Verkauf und Abführung des Kaufpreises an Sie, können wir uns auf Wunsch, um die gesamte Abwicklung kümmern.

Baumängel in Spanien

Sollten die von Ihnen erworbene Immobilie Baumängel aufweisen, unterstützen wir Sie bei der Beweissicherung, der Begutachtung der Schäden und ihres Ursprungs, kümmern uns um die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche, und verfolgen gegebenenfalls auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte. In Abhängigkeit davon, ob Sie der Bauherr sind, und ein Bauunternehmen beauftragt haben, oder die Immobilie direkt vom Bauträger, oder über Umwege von einem späteren Eigentümer erworben haben, können mehrere Anspruchsgrundlagen parallel zueinander zur Anwendung kommen, denn neben spezialgesetzlichen Garantierechten können auch allgemeine zivilrechtliche Vorschriften des Código Civil einschlägig sein. Vor dem berüchtigten Pfusch am Bau haben aber nicht nur Käufer und Bauherren eine rechtliche Handhabe. Selbstverständlich können auch bei einem weniger umfangreichen Bauvorhaben dem  Auftraggeber Ansprüche aus Werkvertragsrecht gegen ungenau oder mangelhaft arbeitende Werkersteller zustehen.

Wenn Sie in Spanien ein Unternehmen gründen möchten, können wir Sie über die unterschiedlichen Gesellschaftsformen und sämtliche mit Ihrer Aktivität in Verbindung stehenden Pflichten informieren. Sprechen Sie uns an!

Steuerrecht in Spanien

Wir kümmern uns um Ihre Steuerangelegenheiten in Spanien. Von der Nicht-Residenten–Steuer, über die Grunderwerbsteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Körperschaftssteuer, bis hin zu gemeindlichen Wertzuwachssteuer oder der einfachen Grundsteuer können wir uns um die korrekte Erklärung, Entrichtung, Zahlung und Überprüfung kümmern.

Andere Rechtsgebiete

Neben unseren hier beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten, beraten wir Sie auch in anderen ausgewählten Rechtsgebieten.

BERATUNGSBEREICHE

Erfahren Sie, welche Rechtsgebiete wir bearbeiten

PUBLIKATIONEN

Unsere Partner haben Fachbücher zum spanischen Recht veröffentlicht