WAS UNTERSCHEIDET UNS VON ANDEREN KANZLEIEN?
Durch den persönlichen Werdegang und die Ausbildung unserer Anwälte können Sie sich auf Berufstrager verlassen, die in beiden Ländern zu Hause sind
Durch Klicken auf die unten hervorgehobenen Überschriften bzw. Beratungsbereiche, können Sie weiterführende Informationen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten erhalten.
Die bei uns tätigen Rechtsanwälte sind jeweils in Spanien und einem weiteren europäischen Land, bei einer dortigen Anwaltskammer zugelassen. Alle Anwälte haben darüber hinaus Postgraduiertenstudiengänge absolviert, und bilden sich ständig fort, weshalb sie über vertiefte und ständig aktualisierte Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten verfügen.
Neben der fachlichen Kompetenz bilden umfassendste Sprachkenntnisse ein weiteres, wesentliches, uns von anderen Kanzleien unterscheidendes Kriterium.
Unsere Anwälte sind Bilingual und sprechen neben Spanisch mindestens eine weitere Sprache auf Muttersprachlerniveau. Auf diese Weise werden Verständigungsprobleme ausgeschlossen, und jeder Fall sprachlich so bearbeitet, wie es unsere Mandanten in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Irland, Frankreich oder Belgien gewohnt sind. Dies geht so weit, dass teilweise sogar zusätzlich die Qualifikation als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher besteht (Sprachkombination Deutsch / Spanisch).
Buchveröffentlichungen und Beiträge in themenspezifischen, spanischen Fachbüchern zeugen von vertieften Kenntnissen und der ständigen Auseinandersetzung mit den aufkommenden Strömungen und Entwicklungen in der zu den genannten Rechtsgebieten erscheinenden Rechtsliteratur.