Ihre Anwälte für die Bekämpfung von Baumängeln in Spanien

Unser Team ist für Sie da!

Sie haben Beratungsbedarf im Bereich des Baumängel- und Gewährleistungsrechts in Spanien?

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und zuverlässig, sowohl aussergerichtlich wie gerichtlich, in Auseinandersetzungen rund um Fragen zum  Baumängelrecht, Gewährleistungsansprüchen, Garantieansprüchen, und dem spanischen Werkvertragsrecht. Wir sind Spanienweit tätig!

Profitieren Sie von unserer Qualifikation, Erfahrung und Mehrsprachigkeit

Als bilinguale, spezialisierte, und sowohl in Spanien (als Abogados) wie auch in Deutschland (als Rechtsanwalt und europäischer Rechtsanwalt) zugelassene Anwälte, können wir Sie in beiden Ländern kompetent zu allen Fragen des Werkvertrag-, Baumängel- und Gewährleistungsrechts beraten und vertreten.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg

Beratung zu Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen in Spanien

Zulassung in Spanien und Deutschland

Unsere Anwälte sind Mitglieder spanischer und deutscher Anwaltskammern

Mehrsprachigkeit

Wir sprechen Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch auf Muttersprachlerniveau. Teilweise sind wir als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher (Deutsch/Spanisch) bestellt

Spanien und Deutschlandweit

Wir beraten und vertreten Sie in ganz Spanien und Deutschland. Insbesondere in Frankfurt, Palma de Mallorca, Alicante, Orihuela Costa, Torrevieja, Murcia, La Manga del Mar Menor und auf den Kanarischen Inseln

Profitieren Sie von unserer Qualifikation, Erfahrung und Mehrsprachigkeit

Als bilinguale, spezialisierte, und sowohl in Spanien (als Abogados) wie auch in Deutschland (als Rechtsanwalt und europäischer Rechtsanwalt) zugelassene Anwälte, können wir Sie in beiden Ländern kompetent zu allen Fragen des Werkvertrag-, Baumängel- und Gewährleistungsrechts beraten und vertreten.

Ihr Erfolg ist unser Erfolg

Beratung zu Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen in Spanien

Zulassung in Spanien und Deutschland

Unsere Anwälte sind Mitglieder spanischer und deutscher Anwaltskammern

Mehrsprachigkeit

Wir sprechen Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch auf Muttersprachlerniveau. Teilweise sind wir als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher (Deutsch/Spanisch) bestellt

Spanien und Deutschlandweit

Wir beraten und vertreten Sie in ganz Spanien und Deutschland. Insbesondere in Frankfurt, Palma de Mallorca, Alicante, Orihuela Costa, Torrevieja, Murcia, La Manga del Mar Menor und auf den Kanarischen Inseln

Die große Bedeutung von Baumängeln

Wer in eine eigene Immobilie investiert, trifft in den meisten Fällen nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung enormer Tragweite, indem bereits Erspartes investiert und zusätzliche Geldmittel langfristig finanziert werden müssen, sondern stellt damit für viele Jahre die Weichen, was den Lebensmittelpunkt, die Feriengestaltung und damit die insgesamt Lebensplanung angeht.

Es trifft Bauherren und Käufer gleichermassen

Ganz gleich ob man diesen Weg als Bauherr beschreitet, oder direkt eine fertige Immobilie erwirbt, in solch ein Vorhaben fließen neben Geld und Zeit insbesondere Kraft und Lebensenergie in Form von Vorbereitungen, Freude und dem Wunsch einen Traum wahr werden zu lassen.

Sobald man während der Bauausführung oder auch erst nach der Übergabe mit Mängeln und Qualitätsproblemen konfrontiert wird, ist der Ärger daher verständlicherweise groß.

Vertragsbrüche, Nichterfüllungen, Baumängel und der sogenannte „Pfusch am Bau“ kommen in der einen oder anderen Form sehr häufig vor.

Das alles vollkommen reibungslos läuft, und es keinerlei Mängel oder Probleme gibt, ist selten, denn an der Errichtung einer Immobilie sind viele Parteien beteiligt, kurzfristige Änderungen an der Tagesordnung, und oft muss durch Improvisationsgeschick etwas in letzter Minute “passend gemacht werden”. Mehr oder weniger kleine Fehler treten daher früher oder später fast immer in Erscheinung.

Ärgerlich wird es, wenn neben diese Bagatellfehler schwere Mängel treten, die oft erst im Nachhinein, teilweise sogar erst nach Monaten oder Jahren erkannt werden.

Dann gilt es die Mängel als solche zu erkennen, Nachweis hierüber zu führen und die Verantwortlichkeiten zuzuweisen, was nicht immer leicht fällt.

Ob nämlich z.B. fehlerhaft geplant wurde, die Probleme auf die Ausführung oder Überwachung der Bauarbeiten zurückgehen, oder die Mängel alleine aufgrund schadhaften Materials entstanden sind, ist zwischen den Beteiligten oftmals strittig.

Es trifft Bauherren und Käufer gleichermassen

Ganz gleich ob man diesen Weg als Bauherr beschreitet, oder direkt eine fertige Immobilie erwirbt, in solch ein Vorhaben fließen neben Geld und Zeit insbesondere Kraft und Lebensenergie in Form von Vorbereitungen, Freude und dem Wunsch einen Traum wahr werden zu lassen.

Sobald man während der Bauausführung oder auch erst nach der Übergabe mit Mängeln und Qualitätsproblemen konfrontiert wird, ist der Ärger daher verständlicherweise groß.

Vertragsbrüche, Nichterfüllungen, Baumängel und der sogenannte „Pfusch am Bau“ kommen in der einen oder anderen Form sehr häufig vor.

Das alles vollkommen reibungslos läuft, und es keinerlei Mängel oder Probleme gibt, ist selten, denn an der Errichtung einer Immobilie sind viele Parteien beteiligt, kurzfristige Änderungen an der Tagesordnung, und oft muss durch Improvisationsgeschick etwas in letzter Minute “passend gemacht werden”. Mehr oder weniger kleine Fehler treten daher früher oder später fast immer in Erscheinung.

Ärgerlich wird es, wenn neben diese Bagatellfehler schwere Mängel treten, die oft erst im Nachhinein, teilweise sogar erst nach Monaten oder Jahren erkannt werden.

Dann gilt es die Mängel als solche zu erkennen, Nachweis hierüber zu führen und die Verantwortlichkeiten zuzuweisen, was nicht immer leicht fällt.

Ob nämlich z.B. fehlerhaft geplant wurde, die Probleme auf die Ausführung oder Überwachung der Bauarbeiten zurückgehen, oder die Mängel alleine aufgrund schadhaften Materials entstanden sind, ist zwischen den Beteiligten oftmals strittig.

Seriöse Bauunternehmer sind vorausschauender

Viele Bauträger und Immobilienentwickler sind sich der eigenen rechtlichen Verantwortung, sprich Haftung, bewusst, und wissen ebenso um den Leidensdruck, dem Ihre Auftraggeber, Kunden und Käufer im Falle von Baumängeln ausgesetzt werden.

Sie sind deshalb meistens bemüht derartige Probleme zu vermeiden, denn alle Beteiligten haben normalerweise ein Interesse an einer vertragsgemäßen Erfüllung.

Zu diesem Zweck werden seriöse Unternehmen bereits im Vorfeld vertraglich die Eigenschaften und Beschaffenheit der Immobilie ausführlich schildern, im Laufe der Bauausführung Fotos und Beschreibungen zum Fortschritt übermitteln, Änderungen absegnen lassen, und am Ende eine Abnahme mittels detailliertem Protokoll durchführen.

Unnötige Streitigkeiten werden so vermieden oder wenigstens reduziert, denn ein derartiges Vorgehen ermöglicht allen die engmaschige Kontrolle des Baufortschritts, und die Feststellung sowie Dokumentation von Fehlern oder ungeplanten Abweichungen.

Vollkommen vermeiden lässt sich der Baupfusch so nicht, aber je weniger Spielraum für Improvisation bleibt, je mehr abgesprochen und einvernehmlich umgesetzt wird, desto vorhersehbarer ist das Ergebnis.

Vorsicht bei Bauunternehmern und Handwerkern die keinen detaillierten Vertrag wünschen

Leider gibt es ebenso Unternehmen und Handwerker, welche es zu ihrem eigenen Vorteil vorziehen, möglichst wenig schriftlich zu fixieren, nichts zu dokumentieren, die Dinge auf ihre Art durchzuführen, und sich bei Problemen komplett aus der Verantwortung stehlen.

Der Bauherr bzw. Käufer wird trotz begründeter Enttäuschung, Vertragsverstößen und Baumängeln sich selbst überlassen.

Oder aber der zunächst grundsätzlich tadellos arbeitende Bauträger, der sich zu Beginn kulant zeigte, schwenkt um, sobald die auftretenden Mängel eine gewisse Größenordnung erreichen.

Plötzlich werden die im Nachhinein zutage tretenden Probleme, nicht mehr freiwillig und kostenlos für den Bauherrn bzw. Käufer behoben, sondern heruntergespielt oder angezweifelt.

Vorsicht bei Bauunternehmern und Handwerkern die keinen detaillierten Vertrag wünschen

Leider gibt es ebenso Unternehmen und Handwerker, welche es zu ihrem eigenen Vorteil vorziehen, möglichst wenig schriftlich zu fixieren, nichts zu dokumentieren, die Dinge auf ihre Art durchzuführen, und sich bei Problemen komplett aus der Verantwortung stehlen.

Der Bauherr bzw. Käufer wird trotz begründeter Enttäuschung, Vertragsverstößen und Baumängeln sich selbst überlassen.

Oder aber der zunächst grundsätzlich tadellos arbeitende Bauträger, der sich zu Beginn kulant zeigte, schwenkt um, sobald die auftretenden Mängel eine gewisse Größenordnung erreichen.

Plötzlich werden die im Nachhinein zutage tretenden Probleme, nicht mehr freiwillig und kostenlos für den Bauherrn bzw. Käufer behoben, sondern heruntergespielt oder angezweifelt.

Das Bauunternehmen und die Handwerker müssen zu ihrer Verantwortung stehen

Natürlich möchte der Bauträger oder ein Handwerker an seiner Tätigkeit verdienen, und selbstverständlich möchte niemand mit einem Vorhaben Verlust schreiben.

Dies ändert aber nichts an den vertraglichen und gesetzlichen Verantwortlichkeiten, weshalb sich bei Mängeln nicht die Frage stellt, ob sich die Behebung für den Verursacher “rechnet”, sondern alleine ob er hierfür verantwortlich ist.

Haben Sie Fragen zum Werkvertragsrecht, oder zu Baumängel- und Gewährleistungsrecht in Spanien?
Fragen Sie jetzt unsere Experten!

Haben Sie Fragen zum Werkvertragsrecht, oder zu Baumängel- und Gewährleistungsrecht in Spanien?
Fragen Sie jetzt unsere Experten!

Wer wir sind

Eine internationale Kanzlei, deren Berufsträger Anwälte aus Leidenschaft sind. Hochqualifiziert, hochmotiviert, mit Zulassungen sowohl in Spanien wie auch in  Deutschland, beraten wir Sie mehrsprachig, kompetent und zuverlässig. Ihr Erfolg ist unser Erfolg.

Was wir für Sie tun können

Das spanische Immobilienrecht ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Neben der fachlichen Kompetenz dürfen Sie von uns aber auch ein besonderes Gespür für die rein tatsächliche Situation und Ihre konkreten Bedürfnisse erwarten. Dies in allen von uns bearbeiteten Rechtsgebieten. Im Vordergrund stehen immer Sie!

Wo wir tätig sind

Unsere Rechtsanwälte und Abogados sind sowohl in Deutschland wie in Spanien tätig. Auch wenn wir prinzipiell deutschland- und spanienweit beraten und vertreten, sind wir insbesondere auf den Balearen (Palma de Mallorca), Alicante (Orihuela Costa, Torrevieja), Murcia (Murcia Hauptstadt, La Manga del Mar Menor, San Javier, Cartagena, Águilas), und natürlich in Frankfurt am Main tätig.