Wir beraten seit über 17 Jahren im Familienrecht, mit Schwerpunkt auf Ehen und Familienverhältnissen mit deutsch-spanischem Bezug. Seien es Ehen zwischen deutschen und spanischen Staatsangehörigen, in Deutschland oder Spanien geschlossene Ehen oder Familien mit Wohnsitz in Deutschland bzw. Spanien: Wir unterstützen Sie gerichtlich und aussergerichtlich.
Der internationale Charakter einer Ehe führt regelmässig zu Besonderheiten beim einschlägigen Güterstand, das spanische und das deutsche Sorgerecht weisen teilweise erhebliche Unterschiede auf, und der Ehegatten- sowie Kindesunterhalt wird in Deutschland und Spanien unterschiedlich berechnet.
Dieshalb ist es umso wichtiger, möglichst frühzeitig Kenntnis von den Weichen zu haben, die gestellt werden können, und mit den Mandanten die Auswirkungen sowie Vor- und Nachteile jeder Rechtsordnung zu besprechen.
Unsere Beratung bieten wir deshalb bereits vor der Eheschliessung an (Stichwort: Eheverträge), vor der Trennung bzw. Einreichung einer Scheidungsklage (Stichwort: außergerichtliche Einigung bzw. einvernehmliche Scheidung), aber selbstverstädlich auch, wenn es auf eine konfliktgeladene, gerichtliche Auseinandersetzung hinausläuft.