Wir sind eine auf das spanische Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei. Seit über 15 Jahren stellt dieses Rechtsgebiete unseren Tätigkeitsschwerpunkt dar. Gerne beantworten Ihnen unsere perfekt mehrsprachigen, in Deutschland und Spanien zugelassenen Anwälte, alle Ihre Fragen rund um die Immobilie in Spanien.
Fragen zum Immobilienrecht in Spanien?
Wir haben die Antworten!
Zuverlässig. Schnell. Mandantenorientiert.
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Immobilienkauf und Verkauf
- Due-Diligence-Prozesse
- Prüfung der rechtlichen Situation der Immobilie
- Einholung und Vorbereitung sämtlicher relevanten Dokumente
- Entwurf und Prüfung von Vorverträgen
- Vorbereitung und Betreuung bei der Beurkundung
- Begleitung in das Notariat
- Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen
- u.v.a.m. fragen Sie uns!
Wohnungseigentumsrecht
- Beratung von Eigentümern, Präsidenten, Hausverwaltern, Gemeinschaften und Urbanisationen
- Aussergerichtliche Beratung und Interessenvertretung
- Verfassung von Anfechtungsklagen, Erwiderung von Klagen, anwaltliche Vertretung vor Gericht in sämtlichen Verfahrenssituationen
- Mahnverfahren gegen Schuldner
- Entwurf und Änderung von Teilungserklärungen, Satzungen und Hausordnungen
- Beseitigung unerlaubt durchgeführter Baumaßnahmen
- Verteidigung rechtmäßiger baulicher Veränderungen,
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Mietrecht
- Erstellung von individuellen Mietverträgen
- Langzeitvermietung
- Saisonmietverhältnisse
- Ferienvermietung bzw. touristische Vermietung
- landwirtschaftliche Pachverhältnisse
- Durchsetzung von Mietminderungen
- Klagen gegen säumige Mieter
- Räumungsklagen
- Mieterhöhungen
- Schadenersatz wegen Beschädigungen
- Durchsetzung von Reparaturansprüchen
- Besteuerung von Mieteinnahmen
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besondere Verträge im Bereich des Immobilienrechts (Maklerrecht, Architektenverträge, u.Ä.)
- Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche
- Durchsetzung berechtigter Vergütungsansprüche und Provisionsforderungen
- Werklohnangelegenheiten, Minderung, Nachbesserung, Gewährleistungsansprüche
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Baumangelrecht und Werkmangelrecht (insbesondere Gewährleistungsrecht und Garantieansprüche)
Durchsetzung von Ansprüchen des Bauherren und / oder Immobilienkäufers gegen Bauträger, Planer, Statiker, Topographen, Architekten, Bauleiter und anderer an der Planung oder Ausführung beteiligter Dritten, wegen Baumängeln.
Aussergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung wegen:
- Rücktritt vom Vertrag
- Schadenersatz
- Verletzung vorvertraglicher Pflichten
- Nichterfüllung des Vertrages
- Schlechterfüllung des Vertrages
- Verstössen gegen die “Lege artis”, d.h. Verletzung der vertraglichen Leistungspflicht, wenn die erbrachte Leistung nicht dem Stand der Wissenschaft oder den anerkannten Regeln der Technik entspricht
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- Verletzung der Beratungs- und Aufklärungspflicht
- Verletzung der Koordinierungspflicht
- nicht erfolgter Leistungsprüfung zu überwachender Berufsträger und Dienstleister
- Bausummenüberschreitung (wenn der Bau teuerer als garantiert ausfiel, bzw. das Kostenlimit überschritten wurde)
- Nacherfüllung, Selbstvornahme
Neben den besonderen Vorschriften, welche bei der Ausführung von Bauwerken grösseren Umfangs zum Tragen kommen, sind bei einfachen Renovierungsarbeiten oder kleineren Aufträgen, regelmässig die spanischen Vorschriften zum Werkvertragsrecht zu berücksichtigen.
Hier beraten und vertreten wir Sie bezüglich gegebenenfalls bestehenden Mangelbeseitigungsansprüchen, Gewährleistungsrechten und Garantieansprüchen.
Unsere Beratung und gerichtliche Vertretung im Bereich des Werkmangelrechts umfasst insbesondere:
- Vergütung
- Abnahme
- Neuherstellung
- Nacherfüllung
- Rücktritt vom Vertrag
- Minderung
- Selbstvornahme
- Schadensersatz neben der Leistung
- Schadensersatz statt der Leistung
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Baurecht
Im spanischen Baurecht unterstützen wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Maßnahmen und Verteidigung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung in städtebaulicher Hinsicht
- aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Gemeinden sowie öffentlichen Einrichtungen und Stellen
- Prüfung und Einholung von Baugenehmigungen
- Verteidigung gegen Abrissverfügungen
- Beratung bezüglich Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Verteidigung gegen Enteignungen
- Entschädigungen wegen Planungsänderungen
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