Ihre Anwälte für Steuerrecht in Spanien

Unser Team ist für Sie da!

Sie haben Beratungsbedarf im spanischen Steuerrecht?

Wir beraten Sie in Fragen des spanischen Steuerrecht, erstellen Steuererklärungen und stehen Ihnen als Zustellungsbevollmächtigte zur Verfügung, damit Ihnen durch Ihre Abwesenheit in Spanien oder in Ermangelung zuverlässiger Zustellungen vor Ort, keine Nachteile entstehen. Und dies Spanienweit.

Wir beraten Sie in folgenden Steuerarten und formulieren, falls erforderlich, Einsprüche sowie Klagen vor den zuständigen Finanzgerichten für Sie durch:

  • Einkommensteuer (IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)
  • Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades)
  • Schenkungssteuer (Impuesto de Donaciones)
  • Erbschaftsteuer (Impuesto de Sucesiones)
  • Vermögensübertragungssteuer / Grunderwerbsteuer (ITPAJD – Impuesto de Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados)
  • Wertzuwachssteuer der Gemeinde (Plusvalía Municipal bzw. Impuesto Sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana, kurz IIVTNU)
  • Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer (IVA – Impuesto sobre el Valor Añadido)
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide
  • Klagen vor den zuständigen Finanzgerichten

Haben Sie Fragen zum spanischen Steuerrecht?

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