IHRE DEUTSCH-SPANISCHEN ANWÄLTE STELLEN SICH VOR
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Wir beraten Sie in folgenden Rechtsgebieten
Die Partner unserer Kanzlei beraten seit über 17 Jahren im spanischen Immobilienrecht, internationalen Familien- und Erbrecht, spanischen Handels- und Gesellschaftsrecht, spanischen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, internationalen Transportrecht und kümmern sich um jede Art von Forderungseintreibung in Spanien sowie um Fragen rund um das spanische Steuerrecht
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Dank jahrelanger Tätigkeit und umfassenden Erfahrungen, haben sich die Partner unserer Kanzlei auf das spanische Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Immobilienkäufe, die Abwicklung spanischer Erbschaften, internationale Ehescheidungen und Kindesunterhalt, Baumängel und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, sowie Firmengründungen spezialisiert
Unsere Partner stehen fest an Ihrer Seite
Sie wollen sorgenfrei in spanische Immobilien investieren?
Wir beraten Sie beim Immobilienkauf und Verkauf, der Vermietung, zu sämtlichen Fragen des spanischen Wohnungseigentumsrechts, im spanischen Baurecht sowie im Gewährleistungsrecht (Werkmangel, abweichende Eigenschaften, Garantieansprüche, Spezialgesetze)