Wir beraten Sie im internationalen Erbrecht,
mit Schwerpunkt auf deutsch-spanischen Nachlässen
Sind Sie Eigentümer einer in Spanien gelegenen Immobilie? Verfügen Sie über sonstiges Vermögen in Spanien? Kommt gegebenenfalls spanisches Erbrecht zur Anwendung?
Wir beraten Sie bei der Testamentsgestaltung in Deutschland und Spanien, berechnen im Vorhinein und zu Ihrer Orientierung die aktuell bei Einntritt des Erbfalles anfallenden Steuern, erstellen die spanische Erbschaftssteuererklärung für die Erben, und kümmern uns um die gesamte Abwicklung der Erbschaftsangelegenheit in Spanien, bis sämtliche Steuer abgeführt und die Erben als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen sind.
Sollte es Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments geben, oder sollten Sie ein Testament anfechten wollen, möchten Sie erfahren ob eine Enterbung möglich ist bzw. ob eine Erbunwürdigkeit besteht und durchgesetzt werden kann, geht es um Fragen zur Anwendung deutschen und spanischen Erbrechts (inklusive spanischen Foralrechts), oder haben Sie Fragen zu einschlägigen Freibeträgen und örtlichen Besonderheiten:
Wie beraten und vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich. Spanien- und Deutschlandweit.